AGB
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung von Fasssaunen und Hot Tubs durch die OSO Mietservice (nachstehend als „wir“ bzw. „uns“ bezeichnet) an den Kunden (nachstehend als „Kunde“ oder „Sie“ bzw. „Ihnen“ bezeichnet).
(2) Abweichende und/oder über diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinausgehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt.
2. Abschluss des Vertrages
(1) Die Reservierung der mobilen Fass Saunen oder/und Hot Tubs mit Equipment (Anhänger, holzbefeuerter Saunaofen mit Sauna/Hot Tubs Zubehör), die der Mieter per Internetbestellung über das Kontaktformular tätigt ist ein bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung per E-Mail durch den Vermieter zustande.
(2) Schriftlich festgehalten werden Auf- und Abbau, Name, Vorname (Mieter), Rechnungsadresse, Adresse des Veranstaltungsortes, sowie die Kosten für die Mietobjekte. Die Mietpreise verstehen sich ab Firmensitz 29649 Wietzendorf, soweit nicht anders schriftlich vereinbart.
3. Reservierung, Änderung, Rücktritt
(1) Bei Verlängerung der Buchung gelten die gültigen Preise, die bei Buchung dieses Mietzeitraumes entstanden wären.
(2) Bei Nichteinhaltung des Mietvertrages für die mobile Fass Sauna/Hot Tub bleiben die Verpflichtungen des Mieters, die aus diesem Vertrag entstanden sind, in vollem Umfang bestehen und der Mietpreis wird dem Mieter in Rechnung gestellt.
(3) Stornierung des Auftrages ist unter den folgenden Bedingungen möglich:
Bei Stornierung sind folgenden Quoten zu zahlen:
-bis 10 Tage vor dem vereinbarten Termin 25 % des Auftragswertes,
-5 bis 10 Tage vor dem vereinbarten Termin 50 % des Auftragswertes,
-2 bis 5 Tage vor dem vereinbarten Termin 75 % des Auftragswertes
Weniger als 2 Tage vor dem vereinbarten Termin 100 % des Auftragswertes.
Dem Mieter bleibt in diesen Fällen der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein Schaden entstanden ist.
(4) Kann der Vermieter unverschuldet Termine nicht einhalten, so entstehen dem Mieter daraus keinerlei Ansprüche.
4. Übergabe der gemieteten Sauna/Hottub/Ausführung/Gewährleistung
(1) Der Mieter hat sich vor Mietantritt von der Richtigkeit der vom Vermieter angegebenen Anzahl von Gegenständen (Equipment – z.B. Sauna/Hot Tub Zubehör) sowie die vollständige und korrekte Eintragung bezüglich eines Schadens an den gemieteten Objekten auf dem Übergabeprotokoll zu überzeugen. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Übernahmeprotokoll den Zustand der Sauna/Hot Tub sowie denn Zustand und die Anzahl der Gegenstände.
(2) Nach Beendigung des Mietvertrages oder nach Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Vermieter berechtigt, jederzeit den Anhänger und die Fass Sauna
oder/und Hot Tub in Besitz zu nehmen.
(3) Der Vermieter ist berechtigt, die beauftragte Leistung ganz oder teilweise von Dritten durchführen zu lassen.
(4) Der Mieter hat die mobile Fass Sauna oder/und Hot Tub und das gemietete Equipment sauber und an den Vermieter zurückzugeben. Der Boden ist zu kehren, notfalls feucht zu wischen (wenn beispielsweise überübliche Verschmutzungen vorliegen) und der Aschekasten des Ofens ist vor Übergabe zu leeren.
(5) Für fehlende oder beschädigte Gegenstände hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert bzw. die Reparaturkosten zu tragen. Zur Absicherung dieser Ansprüche hat der Mieter vor Übergabe eine Kaution in Höhe von 200 € beim Vermieter zu hinterlegen. Der Vermieter ist berechtigt die Übergabe der Fass Sauna oder/und Hot Tub bis zum Erhalt der Kaution zu verweigern, ohne dass dem Mieter ein Anspruch auf Zurückbehaltung der Miete entsteht. Macht der Vermieter von dem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch beginnt die vereinbarte Mietzeit dennoch.
(6) Bei Anlieferung der mobilen Fass Sauna oder/und Hot Tub durch den Vermieter erfolgt eine genaue Einweisung in den Gebrauch und die Sicherheitsvorkehrungen. Die mitgelieferten Sauna/Hot Tub-Regeln sind während des Betriebs zu beachten.
(7) Die Mietobjekte dürfen nur für den vorgesehenen Zweck eingesetzt und nicht überlastet werden. Änderungen an den Mietobjekten, sowie das Anbringen oder Unkenntlich machen von Beschriftungen, Schildern oder Aufklebern ist nicht gestattet.
(8) Die Beschaffung von eventuell erforderlichen Genehmigungen oder Anmeldungen für den Betrieb der mobilen Fass Sauna oder oder/und Hot Tub die Durchführung der Aktionen liegt organisatorisch und kostenmäßig im Verantwortungsbereich des Mieters. Ebenso hat der Mieter für eine entsprechende Haftpflicht- und Unfallversicherung Sorge zu tragen.
(9) Für den Eigentransport der mobilen Fass Sauna oder/und Hot Tub wird ein Führerschein der Klasse B bzw. BE sowie ausreichend Erfahrung im Umgang mit einem Anhänger benötigt. Das Gesamtgewicht der Sauna mit Anhänger beträgt etwa 750 kg bis 1600 kg (davon abhängig für welche Fass Sauna oder/und Hot Tub sich der Mieter entscheidet). Der Fahrer des Gespanns ist für die Transportsicherung verantwortlich.
(10) Der Anhänger mit gelieferten Fass Sauna oder/und Hot Tub benötigt eine ebene und standfeste Stellfläche mit direkter Zufahrt für ein PKW mit Anhänger und einer Durchfahrtshöhe bis 3,60 m und Breite von ca. 2,30 m. Der Anhänger darf nur auf zulässigen Stellflächen abgestellt werden (ggf. ist eine Genehmigung einzuholen). Sollte der Vermieter dennoch ein Bußgeld in dem Zusammenhang erhalten, werden die entstehenden Kosten an den Mieter weitergegeben.
(11) Der Mieter hat bei insbesondere bei einem Eigentransport darauf zu achten, dass die mobile Fass Sauna oder/und Hot Tub auf ebenen (geraden) Flächen feststeht und ein Wegrollen verhindert wird.
(12) Die Sauna darf nicht in brandgefährdeten Gebieten/Orten aufgestellt werden (z.B. nicht unter Bäumen, Vordächern, Gastanks u.ä. oder in der Nähe von leicht entzündlichen Gegenständen betrieben werden). Die gesetzlichen Unfall- und Brandschutzbestimmungen sind einzuhalten.
(13) Der Mieter trägt die Kosten für Wartezeiten, die dem Vermieter durch mangelhafte Platzverhältnisse entstehen (jede angefangene Stunde wird mit 25 € berechnet).
(14) Mietgegenstände müssen zum vereinbarten Termin vollständig, sauber und ordnungsgemäß zur Rücknahme durch den Vermieter bereitstehen. Ist eine Rücknahme nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht oder nur verspätet möglich, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung zusätzlich Miete fordern. Unberührt hiervon bleibt die Geltendmachung eines weiteren Schadens, insbesondere eines solchen von entgangenem Gewinn und Schadenersatz aufgrund der Unmöglichkeit einer anderweitigen Vermietung. Eventuelle notwendige Reparaturen, Neubeschaffungen oder Reinigungsarbeiten werden dem verursachenden Mieter auch nachträglich in Rechnung gestellt. Bei Selbstabholung trägt der Mieter das Transportrisiko und haftet im vollen Umfang für Schäden sowie verspätete Rücklieferung. Bei Nichteinhaltung des vereinbarten Rückgabetermins wird jede weitere angefangene Stunde mit 25 € berechnet.
(15) Die Innentemperatur der Sauna darf 100°C nicht überschreitet. Im Falle einer Überschreitung ist die Tür zu öffnen und für eine ausreichende Abkühlung der Sauna zu sorgen.
Das Heizen der Fass Sauna/Hot Tub darf ausschließlich nur mit trockenem, gut abgelagertem Holz erfolgen, und zwar der Arten Buche, Birke oder Eiche. Nagelhölzer wie Kiefer, Fichte oder andere Holzsorten sind nicht geeignet und untersagt! Das Verfeuern von Grillkohle, Briketts oder behandeltem Holz ist untersagt. Der Ofen wird heiß – es besteht Verbrennungsgefahr.
(16) Eine Untervermietung ist nicht gestattet.
(17) Der Mieter verpflichtet sich den gemieteten Objekten pfleglich und in vorgeschriebener Weise zu benutzen. Alle Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder zweckwidrigen Einsatz verursacht wurden, gehen zu Lasten des Mieters.
(18) Bei starker Verschmutzung behalten wir uns 50 € für eine große Endreinigung vor.
5. Zahlungsbedingungen
(1) Der Vermieter ist berechtigt vor Übergabe der mobilen Fass Sauna oder/und Hot Tube eine Sicherungsgebühr/Kaution von EUR 200 € zu verlangen. Diese Sicherungsgebühr wird bei Rückgabe der gemieteten Objekte incl. Anhänger und Equipment wieder zurückerstattet, vorausgesetzt, es sind keine weiteren Kosten, wie z.B. Schadensersatzansprüche, Reparaturkosten, an den Vermieter zu entrichten. In diesem Fall werden die zusätzlichen Kosten mit der bereits geleisteten Sicherungsgebühr verrechnet und die eventuell verbleibende Differenz erstattet bzw. die Differenz dem Mieter in Rechnung gestellt.
(2) Die Kaution muss in bar hinterlegt werden.
6. Haftungsausschlüsse und -beschränkungen und Schadensersatzverpflichtungen
(1) Der Vermieter haftet für Schäden die nachweislich und schuldhaft durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen, soweit er für diese einzustehen hat, bei der Erfüllung der vertraglichen Aufgaben verursacht hat.
(2) Ersatzansprüche bestehen nur, wenn dem Vermieter ein grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverstoß vorgeworfen werden kann. Bei der Verletzung der Hauptleistungspflichtpflicht genügt hierfür bereits leichte Fahrlässigkeit. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden.
(3) Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, Zerstörung, Diebstahl und die daraus entstehenden Folge- und Ausfallkosten in vollem Umfang. Ebenso gehen zu Lasten des Mieters die Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder zweckwidrigen Einsatz der Mietsache verursacht werden.
(4) Weiterhin geht während der Mietdauer die Betriebsgefahr für die Nutzung der mobilen Fass Sauna oder/und Hot Tub auf den Mieter über. Er hat die notwendigen
Vorkehrungen zur Absicherung zu treffen und den Betrieb der Anlage während der gesamten Mietdauer zu überwachen.
(5) Sofern der Vermieter die Mietgegenstände bei Rückgabe nicht unmittelbar auf mögliche Schäden hin überprüfen kann, entbindet dies den Mieter nicht von seiner Verpflichtung für Schäden zu haften, die in seinem Verantwortungsbereich entstanden sind. In diesem Fall erfolgt eine Nachberechnung. Eine Überlassung und Weitergabe der Mietsache an Dritte ist nicht gestattet.
(6) Eventuelle Kosten, z.B. Kosten für unerlaubtes Abstellen der mobilen Sauna während der Mietdauer, werden dem Mieter auch nachträglich in Rechnung gestellt.
(7) Das Wetterrisiko trägt in jedem Fall der Mieter. Bei Ausfallzeiten infolge ungünstiger Witterung wird kein Nachlass gewährt.
(8) Folgende Punkte unterliegen der Haftung des Mieters und nicht des Vermieters:
Wenn sich der Mieter oder ein Mitsaunierender
-Verbrennungen zuzieht, weil er z.B. auf den heißen Ofen fasst, beim Aufguss in den heißen Wasserdampf schaut, etc.
-vom Anhänger fällt.-sich an der Glastür schneidet.
-Kinder unbeaufsichtigt in der Sauna sind.
-Gesundheitliche Schäden erleiden, z.B. durch zu langes Verweilen in der Sauna, etc.
-beim Anhängen der mobilen Sauna verletzt, z.B. die Finger einklemmt.
-beim Saunieren oder beim Arretieren der Anhängerstützen die Gliedmaßen einklemmt.
-bei allen Tätigkeiten im Umgang mit der Sauna verletzt.
(9) Der Mieter verpflichtet sich die gemieteten Sachen pfleglich und in vorgeschriebener Weise zu benutzen. Alle Schäden und damit verbundene Reparaturkosten gehen zu Lasten des Mieters, soweit er diese zu vertreten hat.
Bei Totalschaden oder Diebstahl haftet der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswert der Fass Sauna oder/und Hot Tub und Anhänger, gegebenenfalls abzüglich eines bestehenden Restwertes. Die vorab geleistete Kaution kann damit verrechnet werden.
7. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne dieser Bestimmungen – gleich aus welchem Grund – unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen sind durch Bestimmungen zu ersetzen, die wirksam sind und dem gewollten Regelungsinhalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen. Sofern die Parteien dazu keine Übereinstimmung finden, ist dazu ein Gutachten durch einen Rechtsanwalt, Richter oder Rechtsprofessor zu erstellen, dessen Kosten sich die Parteien teilen und der bei mangelnder Einigung durch die Rechtsanwaltskammer Celle bestimmt wird.