Die Heizkosten für einen Hot Tub können stark variieren, je nach Größe des Whirlpools, der Außentemperatur, der gewünschten Wassertemperatur, der Isolierung des Pools und der Energiequelle (z. B. Strom, Gas oder Holz). Hier sind die wichtigsten Faktoren und einige Schätzungen:
1. Energieverbrauch
Ein typischer elektrischer Hot Tub hat einen Heizstab mit einer Leistung von etwa 1,5 bis 6 kW. Der Energieverbrauch hängt von der Betriebsdauer und der Temperaturdifferenz ab.
- Heizzeit: Um das Wasser zu erwärmen (z. B. von 10 °C auf 38 °C), benötigt man etwa 6–12 Stunden.
- Stromverbrauch während des Heizens: Ein 3-kW-Heizer würde in 10 Stunden etwa 30 kWh verbrauchen.
- Dauerbetrieb: Für die Aufrechterhaltung der Temperatur verbraucht ein gut isolierter Hot Tub in einer kalten Umgebung etwa 10–30 kWh pro Tag.
2. Stromkosten
Die Stromkosten hängen vom regionalen Stromtarif ab. In Deutschland liegt der durchschnittliche Preis bei etwa 0,30 € pro kWh.
- Heizkosten initial: Einmaliges Aufheizen (z. B. 30 kWh) kostet ca. 9 €.
- Betriebskosten pro Tag: Für einen typischen Whirlpool (15 kWh/Tag) können die laufenden Kosten ca. 4,50 € pro Tag betragen.
- Monatliche Kosten: Bei täglicher Nutzung können die monatlichen Stromkosten zwischen 100 € und 200 € liegen.
3. Einsparpotenziale
- Isolierung verbessern: Ein gut isolierter Deckel und Thermoschutz können den Wärmeverlust erheblich reduzieren.
- Nutzung bei mildem Wetter: An wärmeren Tagen sinken die Heizkosten deutlich.
- Timer nutzen: Der Whirlpool muss nicht immer auf Temperatur gehalten werden, wenn er selten genutzt wird.
- Alternative Heizmethoden: Ein Holzofen oder eine Wärmepumpe kann deutlich günstiger sein als ein elektrischer Heizstab.
4. Gas- oder Holzbetriebene Hot Tubs
- Gas: Heizkosten sind oft niedriger als bei Strom. Die Heizzeit ist schneller, aber der Installationsaufwand höher.
- Holz: Holzbeheizte Modelle sind energieeffizienter, insbesondere bei unregelmäßiger Nutzung, jedoch arbeitsintensiver (Holzbedarf ca. 10–20 kg pro Nutzung).
Neben den Heizkosten müssen auch die allgemeinen Unterhaltungskosten beachtet werden.